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Ihr Engagement
wird steuerlich gefördert
Gemeinnützige Stiftungen werden vom Staat mit einer Reihe von
Steuervergünstigungen unterstützt. Die Bürgerstiftung Warstein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zuwendungen an die Stiftung sind daher von der Schenkungssteuer und
der Erbschaftssteuer befreit. Daneben ergeben sich für Sie Vorteile
bei der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer.
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen an die Bürgerstiftung
Warstein pro Jahr bis zu fünf Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte
geltend machen. Als Unternehmer können Sie jährlich zwei Promille der
gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und
Gehälter als Sonderausgaben geltend machen.
Neben der Absetzungsmöglichkeit von Spenden für gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke sind Zuwendungen an Stiftungen zusätzlich jährlich
bis zu 20.450,00 Euro in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. |